Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 1. Oktober 2019 ein weitreichendes Urteil zum Setzen von Cookies auf den Rechnern der Internetnutzer_innen gefällt. 

Demnach ist es nicht mehr zulässig, wenn die Nutzer_innen vorausgefüllte Cookie-Banner vorfinden, die sie nur noch bestätigen müssen. Auch wenn die Möglichkeit besteht, das Setzen von Cookies durch entfernen des Häckchens zu verweigern, ist dies – so das Urteil der Richter – nicht ausreichend. (Zum Urteil)

Nach Willen des EuGH bedarf das Setzen von Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, der aktiven und ausdrücklichen Einwilligung der Nutzer_innen. Das heißt, diese müssen das Häckchen mit Ihrer Zustimmung eigenhändig setzen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei den gespeicherten Daten um personenbezogene Daten handelt oder nicht. 

Viele Webseiten verstoßen nun also mit ihren aktuellen Cookie-Bannern gegen geltendes EU-Recht und müssen angepasst werden. 

Wir haben die Cookie-Einstellungen von WP-ImmoMakler entsprechend angepasst und um eine Schnittstelle zu Borlabs Cookies erweitert. Diese konnten mit dem Update 5.13 heruntergeladen werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich gerne bei uns.

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